Meldung von möglichen Verstößen

Die Frischdienst Union Gruppe verpflichtet ihre Geschäftspartner, dass sie etwaige Straftaten, sowie gesetzliche oder ethische Verstöße melden, die Auswirkungen auf die Frischdienst Union Gruppe haben könnten. Unter Berücksichtigung des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde eine interne Meldestelle eingerichtet, welche die Anonymität des Hinweisgebers, sowie einen angemessenen Umgang mit Hinweisen auf Verstöße, sicherstellt. Die interne Meldestelle können Sie sowohl per E-Mail (fdu@hinweisgeberportal.nrw) als auch per Telefon (05242 18235-30) erreichen. Neben der internen Stelle gibt es staatliche Stellen, an die Sie sich im Bedarfsfall wenden können. Für allgemeine Meldungen ist dies das Bundesamt für Justiz in Bonn: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html.

Verstöße die sich in folgenden Bereichen bewegen, fallen in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes:

•      Verstöße gegen das Mindestlohngesetz

•      Korruption oder Bestechung oder Verstöße gegen das Steuerrecht

•      Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug

•      Geldwäsche oder Illegale Zahlungen

•      Mobbing oder Belästigung

•      Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht

•      Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften

•      Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften

•      Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften

•      Verstoß gegen Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter

•      Verstoß gegen Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität

•      Verstoß gegen Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien oder Vorgaben zur Vertraulichkeit der Kommunikation (E-Mail, Telefon)

Die hier dargestellte Aufzählung gibt einen Überblick, erhebt dabei aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit!

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, Personen zu schützen, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Grundsätze in Unternehmen oder in anderen Organisationen geben. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor Nachteilen geschützt sind und räumt somit einen hohen Schutz der Vertraulichkeit ein. Es werden angemessene Vorkehrungen getroffen, um die Identität eines Hinweisgebers zu schützen, es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Offenlegung.

Was ist ein Hinweisgeber?

Das Gesetz definiert Hinweisgebende als Personen, die in gutem Glauben Informationen über mutmaßliche Verstöße melden.

Wird meine Identität als Hinweisgeber geschützt?

Das Gesetz räumt Hinweisgebenden einen hohen Schutz der Vertraulichkeit ein. Es werden angemessene Vorkehrungen getroffen, um die Identität eines Hinweisgebers zu schützen, es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Offenlegung.

Mit welchen Konsequenzen muss ich als Hinweisgeber rechnen?

Das Gesetz verbietet ausdrücklich jegliche Form von Benachteiligungen gegenüber Hinweisgebenden. Das bedeutet, dass keine disziplinarischen Maßnahmen, Kündigungen, Gehaltskürzungen oder andere negative Konsequenzen gegen Personen ergriffen werden dürfen, die in gutem Glauben Hinweise geben.

Was passiert bei falschen Anschuldigungen?

Das Gesetz schützt auch Personen, die fälschlicherweise beschuldigt werden. Beachten Sie bitte, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebene falsche Anschuldigungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Die Frischdienst Union möchte mit dieser Maßnahme ein offenes und transparentes Umfeld fördern. Zudem nimmt die FDU die Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards sehr ernst. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet die Möglichkeit, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir ermutigen Sie, sich mit der Whistleblower-Politik vertraut zu machen, um ein besseres Verständnis für die Verfahren und Schutzmechanismen zu erhalten. Besuchen Sie hierfür über den folgenden Link die Seite des Bundesamtes für Justiz. Hier finden Sie den Gesetzestext wie auch Informationen zur EU-Richtlinie. 

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Recht/Rechtliches_node.html

 

Stand Januar 2024