Neue Bio-AHV-Verordnung: Leichter mit BIO werben

    Mit praktikablen Vorgaben möchte die Bundesregierung Küchen und Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) die Auslobung von Bio-Bestandteilen im Speiseplan erleichtern. Eine Zertifizierung ist zwar nach wie vor notwendig, diese soll jedoch mit weniger Aufwand möglich sein.

    Dabei können sowohl einzelne Zutaten oder Menüs in Bio-Qualität wie auch ein Bio-Anteil am gesamten Speiseangebot gekennzeichnet und beworben werden. Der Bio-Anteil bemisst sich am Einkaufswarenwert. Wer mit einem Anteil werben möchte, bekommt eines dieser neuen Logos zur Verfügung gestellt.

    Für eine Zertifizierung im Rahmen der neuen Bio-AHVV kann man eine oder mehrere Öko-Kontrollstellen hier auswählen und sich ein Angebot erstellen lassen.

    Für eine Beratung, wie Bio bzw. mehr Bio zum Einsatz kommen kann, können Fördermittel hier beantragt werden.

    Die neue Bio-AHVV soll im Herbst in Kraft treten.

    Dieser Link führt Sie zu Informationen vom BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

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