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Mehrwertsteuersenkung - weitergeben oder etwas anderes Gutes daraus machen?
Für Bäcker, Metzger und Betriebskantinen, aber auch Krankenhaus-Cafeterien oder Schulkioske stellt sich die Frage, ob sie die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben oder nicht. Meinungen und Ideen...
Gesetzlich ist die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Endverbraucher keine Pflicht, sondern ein politischer Aufruf. Also am Ende eine individuelle, strategische Entscheidung. Hier finden Sie zwei unterschiedliche Meinungen dazu: Weitergabe an Kunden versus Erhöhung der Gewinnspanne.
Bei einer Umfrage der Handelsberatung BBE, an der vorwiegend kleinere und mittlere Unternehmen abseits des Lebensmittelhandels teilnahmen, gab jeweils rund ein Fünftel der befragten Händler an, die Steuersenkung nicht oder nur teilweise an die Kunden weitergeben zu wollen. Hier geht’s zum vollständigen Bericht.
Auch kreative Lösungen sind möglich. TeeGschwendner behält seine Preise bei und spendet die gewonnene Differenz an das Deutsche Kinderhilfswerk. Eine tolle Idee? Details lesen Sie hier. Die Parfümerie Douglas gibt einen Rabatt für den nächsten Einkauf und nutzt die Mehrwertsteuersenkung damit als Kundenbindungsmaßnahme. Dieser Weg wird allerdings in der öffentlichen Diskussion stark kritisiert. Siehe Bericht vom BusinessInsider.
Wie auch immer Sie sich entscheiden, wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Weg!
Für uns und unsere Kunden ist die Sache übrigens ganz klar. Da wir überall mit Netto-Preisen arbeiten, ändert sich nur die errechnete Mehrwertsteuer auf den Rechnungen. Das gilt natürlich auch für die Bestellbestätigungen, die auf einen Einkauf im Onlineshop folgen.
Für allgemeine Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuersenkung empfehlen wir Ihnen abschließend das Gastro Info Portal (GIP).